Yapeal verfügt über eine Bewilligung nach Art. 1b BankG (die üblicherweise als Fintech-Bewilligung bezeichnet wird).
Revision der Bankenverordnung (BankV) «FinTech-Bewilligung - Erläuterungen
(https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/54881.pdf)
«Die Einlagen bei Personen nach Artikel 1b BankG unterliegen nicht der Einlagensicherung (vgl. Art. 1b Abs. 4 Bst. d BankG). Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Personen nach Artikel 1b BankG die Einlagen entweder gemäss der Vereinbarung mit den Kundinnen oder Kunden weiterleiten, zurückzahlen oder sicher und liquide halten müssen und nicht selbst anlegen dürfen.»
«Yapeal ist verpflichtet, das Fehlen der Einlagensicherung den Kundinnen und Kunden bekannt zu geben, damit sie sich ein vollständiges Bild von den Risiken ihrer Anlage machen können. Entsprechend sind die Personen nach Artikel 1b BankG auch verpflichtet, über das Fehlen der Einlagensicherung zu informieren.»
Das bedeutet:
- Ein Fintech kann Konkurs gehen
- Im Fall eines Konkurses besteht keine Einlagensicherung
- Im Fall eines Konkurses sind die Kundengelder nicht geschützt, privilegierte Forderungen gehen immer vor
Yapeal hat durch geeignete Massnahmen ein ‘Sicherheits-Dispositiv’ erstellt, um einen Konkurs zu vermeiden.
Sollte der Fall eintreten, dass die Liquidität des Unternehmens nicht mehr adäquat sichergestellt werden kann und somit die Weiterführung des Betriebes nicht mehr gegeben ist, würde Yapeal rechtzeitig, solange noch genügend finanzielle Substanz vorhanden ist, eine geordnete Schliessung des Unternehmens einleiten. Dies bedeutet:
• allen Kunden würde ihr Guthaben, welches bei der Schweizer Nationalbank liegt (welches bei einem Fintech jederzeit und vollumfänglich vorhanden ist (dies im Unterschied zu einer Bank)), rückerstattet und die Geschäftsbeziehung gekündigt.
• Allen anderen Verpflichtungen würde ebenfalls nachgekommen, sodass das FinTech ordentlich ‘geschlossen’ wird und kein Konkurs eintritt.
Wir sind überzeugt, so den bestmöglichen Schutz für unsere Kunden sicherstellen zu können. Erstens sind die Kundengelder jederzeit und vollständig vorhanden und ein möglicher Konkurs würde weitsichtig und frühzeitig durch eine ‘ordentliche Schliessung’ verhindert.
Ich hoffe ich konnte eure Fragen beantworten. Schön dürfen wir euch zu unseren Yapsters zählen, bleibt gesund und viele Grüsse
Thomas